Allgemeine Geschäftsbedingungen

für naturkundliche Führungen an der deutschen Nordseeküste, die von Stefan Blümer angeboten und durchgeführt werden.

Bei der Buchung einer durch Stefan Blümer veranstalteten Führung erkennt der Gast für sich und alle von ihm angemeldeten Personen diese AGB als verbindlich an.

1. Vertragsgegenstand

Stefan Blümer bietet naturkundliche Führungen im Nationalpark Schleswig- Holsteinisches Wattenmeer, im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer sowie im Umfeld dieser Gebiete an. Es handelt sich dabei um geführte Spaziergänge oder Wanderungen.

2. Abschluss des Vertrages

Der Vertrag kommt mit dem Erwerb eines Tickets durch den Gast zustande. Für individuelle Führungen kommt der Vertrag durch eine Buchungsbestätigung durch Stefan Blümer nach individueller Absprache und Buchung zustande.

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Entgelts erfolgt entweder über das Ticketing oder per Überweisung des vereinbarten Honorars auf das in der Buchungsbestätigung für eine individuelle Führung genannte Konto von Stefan Blümer.

4. Rücktritt oder Kündigung seitens Stefan Blümer

Wird eine ausdrücklich genannte Mindestteilnehmerzahl (laut Beschreibung der Führung auf der Homepage) nicht erreicht, ist Stefan Blümer berechtigt, die Führung bis zu 24 Stunden vor der gebuchten Führung abzusagen. Der Gast wird von der Absage unverzüglich informiert. Die vom Gast bezahlten Kosten für die Tickets werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen Stefan Blümer sind ausgeschlossen.

5. Stornierung oder Umbuchung einer individuell gebuchten Führung

Bei einer Stornierung der Führung durch den Gast ist die in 5.1. bis 5.3 festgelegte Stornogebühr zu zahlen. Alternativ kann der Gast auch geeignete Ersatzteilnehmer stellen. Stefan Blümer kann dem Eintritt der Ersatzteilnehmer widersprechen, wenn diese etwaigen besonderen Führungsanforderungen (s. Punkt 7) nicht genügen. Die Stornierung der Führung ist Stefan Blümer gegenüber unter der am Ende dieser AGB angegebenen Anschrift, schriftlich per Email zu erklären. Im Rücktrittsfall stehen Stefan Blümer folgende, anteilige Beträge vom vereinbarten Honorar zu:
5.1 bis zu 72 Stunden vor dem festgelegten Führungsbeginn: 20 Prozent der vereinbarten Honorarsumme für die Führung.
5.2 bei weniger als 72 Stunden bis zu 24 Stunden vor dem festgelegten Führungsbeginn: 50 Prozent der vereinbarten Honorarsumme für die Führung.
5.3 weniger als 24 Stunden vor dem festgelegten Führungsbeginn: 90 Prozent der vereinbarten Honorarsumme für die Führung.
Sollte Stefan Blümer schon Auslagen für die Führung getätigt haben, sind diese zusätzlich vom Gast zu tragen.

6. Höhere Gewalt

Muss eine Führung aus nicht vorhersehbaren Gründen (zum Beispiel höhere Gewalt oder Witterungsbedingungen) kurzfristig abgesagt werden, wird der Gast durch Stefan Blümer so früh wie möglich benachrichtigt. Absagen werden in der Regel unmittelbar nach Bekanntwerden der Gründen auf der Homepage von Stefan Blümer angezeigt. Bereits geleistete Zahlungen werden an den Gast zurückerstattet.

7. Körperliche Belastung/Ausrüstung

Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Derartige Angaben sind subjektiven Einschätzungen unterworfen und werden durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, beeinflusst. Mit der Teilnahme bestätigt der Gast, dass er selbst und die von ihm mit angemeldeten Personen gesund sind und an der Veranstaltung ohne fremde Hilfe teilnehmen können. Für eventuelle seelische, körperliche oder materielle Schäden wird keine Haftung übernommen. Die Kleidung muss dem Wetter und der Tageszeit entsprechend sein. Stefan Blümer hat das Recht, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese nicht die geforderte Ausrüstung/Kleidung tragen oder der Eindruck besteht, dass der Gast die körperlichen Anforderungen an eine sichere Teilnahme an der naturkundlichen Führung nicht erfüllt. Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen. Teilnehmer, die die Veranstaltung vorzeitig abbrechen oder verlassen, tun dies auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.

8. Anspruch nicht genutzter Leistungen

Nimmt der Gast einzelne Teilleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen nicht in Anspruch , die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitigem Abbruch der Wanderung), hat er keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmekosten, auch nicht anteilig.

9. Gewährleistung und Haftung von Stefan Blümer

Stefan Blümer haftet gegenüber dem Gast nicht, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (Schadenersatzansprüche aus Verschuldungs- und Gefährdungshaftung). Erfasst werden auch solche Ansprüche, die gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen können. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Ausgenommen hiervon ist auch die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Stefan Blümer beruhen sowie für sonstige Schäden, die durch eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht werden.
Bei Erfüllungsgehilfen ist jegliche Haftung (auch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) ausgeschlossen. Stefan Blümer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen Dritter, deren Leistungen im Rahmen der Führung in Anspruch genommen werden.
Vorsorglich wird die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, auf das einfache Entgelt begrenzt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden ist sowie für den Fall, dass Stefan Blümer allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich gemacht wird.

10. Bildrechte

Film, Bild und Tonaufnahmen während der Führung sind nur nach Absprache mit Stefan Blümer gestattet. Eine Veröffentlichung von Film, Bild und Tonaufnahmen, die während einer Führung gemacht wurden, ist nur dann gestattet, wenn alle Teilnehmer der Führung der Veröffentlichung schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch und insbesondere für alle Social Media.

11. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Wanderung erfassten Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Wanderung und zur Betreuung der Gäste verwendet und dürfen insoweit von Stefan Blümer und den durch Stefan Blümer beauftragen Ticketing-Unternehmen gespeichert werden.

12. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung der vorliegenden AGB nichtig sein sollte, behalten die übrigen Regelungen ihre Gültigkeit.
Der Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung. Gerichtsstand ist Essen.